E-Rechnung (ZUGFeRD & XRechnung)
E-Rechnungen an Flotten, Leasinggeber und Behörden – Teilerechnungen automatisch erfassen
Wen die E-Rechnung in der Werkstatt betrifft
Die E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit 2025, das Versenden wird ab 2027 bzw. 2028 Pflicht. Für eine Werkstatt bedeutet das:
Vom Werkstattauftrag zur E-Rechnung
Der Ablauf in der Werkstatt ändert sich nicht: Der Auftrag wird abgearbeitet, der Mechaniker erfasst seine Arbeitszeit im Mechaniker-Modus, das Büro erstellt die Rechnung. Ist der Kunde auf E-Rechnung eingestellt, erzeugt das Büro über das Aktionsmenü der Rechnung zusätzlich die E-Rechnung.
Das Format hinterlegen Sie einmal in den Kundenstammdaten. Arbeitswerte in Stunden, Teile in Stück oder Liter Öl werden automatisch in die genormten Einheiten der E-Rechnung übersetzt. Eine Prüfung vor dem Export meldet fehlende Angaben — etwa eine fehlende USt-ID des Flottenkunden —, bevor die Rechnung rausgeht.
Behörden als Kunden
Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber tragen Sie beim Kunden die Leitweg-ID ein. Sie wird automatisch in jede XRechnung an diesen Kunden übernommen.
Teilerechnungen ohne Abtippen
Rechnungen von Teilelieferanten im ZUGFeRD- oder Factur-X-Format laden Sie in die Belegerfassung hoch. LxCars erkennt die eingebetteten Daten und übernimmt Lieferant, Beträge und Positionen unverändert. Für Papierrechnungen und Fotos übernimmt die KI-Eingangsrechnungs-Analyse.
Technische Details
LxCars basiert auf OpensourceERP. Formate und Profile, die Herkunft der Rechnungsdaten und alle Einstellungen sind dort ausführlich beschrieben: E-Rechnung in OpensourceERP.
Die Grundlagen der Rechnungserstellung finden Sie unter Faktura & Belege.
